H. R. Maurer Werkzeugbau AG
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​Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.R.
Maurer Werkzeugbau AG, Weiden 169, 5733 Leimbach. (Maurer)

Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche (Dienst-)
Leistungen von Maurer, und für sämtliche von Maurer mit
Kunden abgeschlossene Verträge gelten ausschliesslich diese
AGB, welche den Geschäftsbedingungen der Kunden vorgehen.
An abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
Maurer nur gebunden, wenn Maurer diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt
hat. Diese Zustimmung ist für jeden Einzelfall durch den Kunden
bei Maurer neu einzuholen.

Spätestens mit der Entgegennahme des Erzeugnisses oder
Leistungen gelten diese AGB als vom Kunden anerkannt und
verbindlich.

Maurer ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern,
anzupassen oder zu ergänzen. Es gelten die jeweils aktuellen
AGB, welche hinterlegt sind.


2. Vertragsabschluss

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, sind
Angebote von Maurer, ungeachtet ob sie aufgefordert oder
unaufgefordert abgegeben werden, freibleibend (Art. 7(1) OR).

Ein Vertragsschluss kommt erst mit der schriftlichen Auftrags-
bestätigung durch Maurer zustande, und zwar bezüglich der in
der Auftragsbestätigung genannten Lohnarbeiten und/oder
(Dienst-) Leistungen sowie zu den darin aufgeführten
Konditionen. Widersprechen sich die Auftragsbestätigung und
diese AGB, gehen die Bestimmungen der Auftragsbestätigung
vor.

Änderungen und Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der
Schriftform, wenn dies von den Parteien so vereinbart wurde.

3. Technische Unterlagen

Jede Partei behält sich alle Rechte an Plänen und technischen
Unterlagen vor, die sie der anderen Partei ausgehändigt oder
anderweitig zugänglich gemacht hat. Die empfangende Partei
anerkennt diese Rechte und wird die Pläne und technischen
Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der
anderen Partei ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen
oder ausserhalb des Zwecks verwenden, zu welchem sie ihr
übergeben wurden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise sind netto, exkl. MWST und anderen Abgaben,
ab Werk, ohne Verpackung, Porto, Zölle und andere Gebühren,
Versicherung, Montage und dergleichen sowie ohne jegliche
Abzüge (allfällige Abzüge sind vom Kunden zu ersetzen). Die
Verrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen.

Die Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung und
dergleichen sind vom Kunden zu tragen bzw. werden dem
Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Es gelten diesbezüglich
die in der Rechnung festgelegten Bedingungen und
Kostenpositionen. Die Rechnung wird dem Kunden zusammen
mit der Ablieferung der Leistungserbringung zugestellt.

Die Zahlungsfrist beträgt, für Kunden mit Sitz und Lieferadresse
in der Schweiz, 30 (dreissig) Kalendertage netto ab
Rechnungsdatum.

Bei Zahlungsverzug stehen Maurer die Rechte gemäss Ziffer 7.
Teillieferung Absatz 3 zu. (Rückbehalt von Lieferungen etc.)

5. Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen von Maurer und dem
Kunden ist der Sitz von Maurer.

6. Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr an den Produkten, geht mit der Übergabe
ab Werk an den Transportunternehmer, auf den Kunden über.
Verzögert sich die Übergabe an den Transportunternehmer aus
dem Kunden zu vertretenden Gründen, gehen Nutzen und
Gefahr in dem Moment auf den Kunden über, in welchem
Maurer dem Kunden die Lieferbereitschaft mitgeteilt hat.
Die Versicherung der Produkte für den Transport ist Sache des
Kunden.

7. (Teil) Lieferung

Die Lieferung erfolgt in der mit dem Kunden vereinbarten Form.
​
Maurer ist zu Teillieferungen berechtigt.

Zahlungsverzug aus vorgegangenen Lieferungen sowie
Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden, welche die
Bezahlung der (Dienst)Leistungen gefährden, berechtigen
Maurer, Lieferungen zurückzuhalten bzw. Vorauszahlung zu
verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die
Geltendmachung von Schadenersatz ist vorbehalten.


8. Lieferzeit und -verzögerung

Sämtliche Rechtsbeziehungen mit Kunden stehen unter dem
Vorbehalt der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung von Maurer sowie vorbehaltlich
unvorhergesehener Ereignisse, wie höhere Gewalt,
Transportverzug, Betriebsstörung usw.; dies gilt auch für die
Belieferung mit den Erbringungen der (Dienst-) Leistung
erforderlichen Roh- und Hilfsstoffe. Die Möglichkeit zum
Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden nur bei
schwerwiegenden Mängel offen, welche dazu führen, dass die
(Dienst-)Leistungen nicht oder nur in erheblich reduzierten
Mass ihrem Zweck entsprechend genutzt bzw. eingesetzt
werden können. Darüber hinausgehende Ansprüche (welcher
Art auch immer) des Kunden, namentlich Folgeschäden, sind
ausgeschlossen.

Werden Lieferfristen vereinbart, beginnt der Fristenlauf, sofern
nichts anderes vereinbart wurde, mit der Übermittlung der
Auftragsbestätigung bzw. der Unterzeichnung des Vertrags
durch Maurer. Die Lieferfrist verlängert sich, zusätzlich zu den
vorgenannten Gründen, wenn

  • Maurer die Angaben zur Leistungserfüllung nicht
    rechtzeitig zugehen oder vom Kunden nachträglich
    geändert werden.
  • der Kunde oder ein Dritter mit den von ihnen
    auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der
    Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten in Verzug sind,
    sowie
  • in allen anderen Fällen, deren Gründe nicht von
    Maurer zu vertreten sind.

Auch in diesen Fällen treten allfällige Rechtsfolgen erst nach
schriftlicher Mahnung durch den Kunden ein.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie der
Begleichung sämtlicher damit zusammenhängender Ansprüche
von Maurer, verbleiben die Produkte im Eigentum von Maurer.
Maurer ist berechtigt und vom Kunden ermächtigt, den
Eigentumsvorbehalt in den entsprechenden Registern auf
Kosten des Kunden eintragen zu lassen. Der Kunde hat die zum
Schutz des Eigentums von Maurer erforderlichen Massnahmen
auf eigene Kosten zu treffen.

10. Gewährleistung

Der Kunde hat die erbrachte (Dienst-) Leistung umgehend zu
prüfen und allfällige Mängel zeitverzugslos schriftlich zu rügen.
(Dienst-) Leistungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde
allfällige Mängel nicht innerhalb von acht (8) Tagen nach
Lieferung bzw. Erbringungen rügt.

Für ordnungsgemäss und rechtzeitig gerügte Mängel leistet
Maurer nach eigener Wahl Gewähr: entweder durch
Herabsetzung des vereinbarten Preises oder, je nach nachdem,
durch Lieferung einwandfreier Ersatzprodukte oder
Nachbesserungen. Andere Rechtsbehelfe sind ausgeschlossen.
Für die Nachbesserung leistet Maurer nur im demselben
Umfang Gewähr, wie für die ursprünglichen (Dienst-) Leistungen.

Liegt der Mangel oder das Fehlen einer zugesicherten Eigen-
schaft in der Lieferung oder Leistung eines Unterlieferanten
begründet, so beschränkt sich die Haftung von Maurer auf die
Abtretung der Maurer gegen den bzw. die Unterlieferanten
zustehenden Ansprüche.

Jegliche Gewährleistung entfällt in den Fällen, in welchen der
Kunde an den Produkten Änderungen oder Reparaturen
vornimmt bzw. diese nicht entsprechend ihrer
Zweckbestimmung (Betriebsvorschriften) verwendet oder diese
mangelhaft wartet. Ebenso entfällt jegliche Gewährleistung,
wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht
umgehend alle geeigneten Massnahmen zur
Schadensminimierung trifft sowie Maurer über den Mangel
informiert und Gelegenheit zur Mangelbehebung gibt.

Werden Dienstleistungen nach den Spezifikationen des Kunden
erstellt bzw. erbracht, übernimmt Maurer lediglich die Gewähr
für die sorgfältige Umsetzung der Kundenspezifikationen;
weitergehende Pflichten obliegen Maurer nicht.

11. Haftung

Eine über Ziffer 10 hinausgehende Haftung aus jeglichem
Rechtsgrund von Maurer für Dienstleistungen wird hiermit im
gesetzlichen erlaubten Umfang ausgeschlossen.

12. Anwendbares Recht

Auf diese AGB sowie sämtliche Auftragsbestätigungen und
Verträge von Maurer findet Schweizer Recht Anwendung, unter
Ausschluss der Bestimmungen Internationalen Privatrecht
sowie des Internationalen Kaufrechts gemäss Übereinkommen
der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 betreffend Verträge
über den Internationalen Warenkauf (CISG).
​
13. Gerichtsstand
​

Für die Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus diesen AGB,
den Auftragsbestätigungen und Verträgen sind die ordentlichen
Gerichte des Kantons Aargau und Gerichtsstand Kulm
ausschliesslich zuständig.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! 


Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag:
8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00
Freitag:
8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00

Telephone

Telefon | +41 (0) 62 771 59 67
​Telefax | +41 (0) 62 771 49 56

Email

 info@maureragleimbach.ch
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